Anklage wegen Häresie gegen Marguerite Porete

Von Uta-Maria Freckmann ©

Bild: KI generiert


Der Prozess - Verhör und Verurteilung

Die Häresie‑Anklage gegen Marguerite Porete gehört zu den bedeutendsten Inquisitionsverfahren des frühen 14. Jahrhunderts. Ihr mystisches Werk „Der Spiegel der einfachen Seelen“ und ihre Lehre von der unmittelbaren Gotteseinung führten zu theologischen Auseinandersetzungen, die schließlich in einem öffentlichen Prozess und ihrer Hinrichtung endeten. Diese Seite beleuchtet die Hintergründe der Anklage, die Verhörmethoden der Inquisition und die geistige Nähe zwischen Marguerite Porete und Meister Eckhart.

Mittlerweile weisen diverse wissenschaftliche Quellen darauf hin, dass Marguerite Porete einen intensiven Austausch mit Meister Eckhardt hatte. Offensichtlich waren sie einer Meinung darüber, welche Stufen es gibt, um zur Gotteseinung zu gelangen. Marguerite postulierte in ihrem Buch unter anderem, dass es dafür keines Mittlers bedarf. Hier eine der Quellen, die Uni Erfurt, die sich mit der Verbindung Meister Eckhards und Marguerite Porete befassen. Auch Meister Eckhardt war wegen Häresie angeklagt, konnte sich aber wohl durch Kooperation von den Anklagen befreien. In Meister Eckhardts Lehren fanden sich Ansätze ihrer theologischen Aussagen. 

Die Stufen, die Marguerite beschrieb, beinhalten, dass das Ego mit seinen Verhaltensmustern intensiv hinterfragt und so weit geläutert werden muss, dass die Liebe Gottes einfließen kann, das braucht unser Zutun und geschieht zumeist nicht einfach von selbst. 

Marguerite hielt an ihren Äußerungen in ihrem Buch fest, weil sie diese durch ihre Erfahrungen fest verankert wusste. Es war kein Wissen, welches angelesen oder von irgendjemandem übernommen war, sondern durch ihre Erfahrungen belegbar. Deshalb konnte sie es nicht zurücknehmen, als sie von der Inquisition dazu aufgefordert wurde, ohne sich selbst untreu zu werden. Sie war äußerst mutig, denn sie wusste, dass ihr hartnäckiges Schweigen gegen sie ausgelegt werden konnte. Sie galt damit als Relapsa, als rückfällige und uneinsichtige Person. Dieses Urteil führte zum Tod auf dem Scheiterhaufen. Sie wurde zwei Jahre lang gefangen gehalten, verhört und wahrscheinlich am Ende auch gefoltert.

Häresieverhöre unterschieden sich von Hexenverhören

Die Verhöre, die Häretikern galten, unterschieden sich gravierend von den Verhören, die bei Hexen angewandt wurden. Sie fokussierten sich hauptsächlich auf theologische Fragen, die gegen die Lehrmeinung der Kirche verstießen. Wohingegen Hexen sich einer peinlichen Befragung unterziehen mussten, wenn sie denunziert worden waren. Entweder ging es dabei um persönliches Unglück einer Person, zum Beispiel Krankheit, oder um den plötzlichen Tod eines Kindes. Und dann gab es als Ursache kollektives Unglück, wenn unerklärliche Klimaeinbrüche die Ernte verdarben oder das Vieh an einer Seuche verstarb. Man konnte sich das nicht erklären und vermutete übernatürliche Kräfte als Ursache. Dabei konnten sich ganze Gemeinden zusammentun und eine Frau als Hexe denunzieren. 

Bei Häresie war die Kirche darauf bedacht, die Angeklagten dahin zu drängen, zu widerrufen. Damit konnten sie in der Kirche rehabilitiert werden und wurden manchmal, wenn sie Glück hatten, wieder freigelassen. Es gibt Originalauszüge aus den Inquisitionsverhören, die öffentlich zugänglich sind. Um zu verdeutlichen wie vorgegangen wurde, habe ich hier Auszüge zitiert.

Beispiele: 

1. Verhör von Bernard Gui – Inquisitor  in Südfrankreich (Anfang 14. Jh.)

Bernard Gui war einer der bekanntesten Inquisitoren. Er verfasste das Liber Sententiarum, eine Sammlung von Urteilen und auch Verhörleitfäden.

Typische Frage: „Glaubst du, dass Jesus Christus wahrer Gott und Mensch ist, geboren von der Jungfrau Maria?“  → Diese Frage zielte darauf ab, ob der Angeklagte einen der damaligen gängigen Irrtümer (z.B. Katharerglauben) vertrat.

Taktik: Er stellte theologische Prüfungsfragen. Wenn jemand zweideutig antwortete, wurde nachgebohrt. Die Folter kam meist erst nach langem Verhörprozess und auf Grundlage eines "halben Beweises".


2. Verhöre wegen der Katharer (Toulouse, ca. 1300)

Ein Beispiel aus einem Protokoll eines Bauern aus der Umgebung von Toulouse, der verdächtigt wurde, mit Katharern in Kontakt zu stehen:

Frage des Inquisitors: „Hast du jemals einen sogenannten Guten Menschen (gemeint waren Katharer)  in dein Haus aufgenommen, ihn bewirtet oder ihm ein Zeichen der Ehre erwiesen? “Antwort des Bauern:„Nein, ich habe nur einmal einen gesehen, als er an meinem Feld vorbeiging.“

Kommentar: Hier suchte der Inquisitor nach Indizien einer bewussten Unterstützung der Häresie (nicht nach Magie oder Pakt wie bei Hexerei).


3. Beginen-Verhöre (Köln, 14. Jh.) 

Beginen galten gelegentlich als häretisch, wenn sie theologische Aussagen machten.
Typische Frage:„Hast du gelehrt, dass der Mensch durch Liebe Gottes ohne Kirche selig werden könne?“
Taktik: Vorhalten von angeblichen Aussagen.

Geprüft wurde auf Lehrabweichungen, nicht auf Zauber. Es folgte eine theologische Disputation.


4. Beispiel aus den Waldenserverhören

Frage des Inquisitors: „Hast du behauptet, dass die Sakramente der römischen Kirche keine Wirkung haben?“ 

Angeklagter: „Ich habe gesagt, dass sie nichts nützen, wenn der Priester in Todsünde lebt.“

Folge: Hier wurde auf die Lehre des Angeklagten eingegangen.
Typischer Fokus: Korrektur, nicht sofortige Strafe.  

Fazit:

Häresieverhöre waren stark auf Glaubensinhalte fokussiert, oft nach dem Muster eines theologischen Verhörs.

Die Richter arbeiteten wie Glaubensprüfer, nicht als Hexenjäger.

Sie suchten falsche Lehre, nicht „Beweise“ für Zauberei.

Die Taktik war eher argumentativ und auf Rückführung zur Kirche ausgerichtet - wenngleich Folter auch hier später (vor allem ab dem 14. Jh.) angewandt wurde.


Ausschnitt aus dem Prozessprotokoll von Marguerite Porete

(Quelle: Zusammenfassung aus den Akten des Bischofs von Cambrai und des Inquisitors von Paris)

Inquisitor: „Glaubst du, dass der Mensch, der vollkommen in Gottes Liebe aufgeht, keiner Kirche, keiner Sakramente, keiner äußeren Werke mehr bedarf?“

Marguerite: „Ich habe das so nie gelehrt.“

Inquisitor (nach mehreren Befragungen): „Aber in deinem Buch heißt es: ‚Die Seele, die in der göttlichen Liebe stillsteht, braucht weder Kirche noch Sakramente.‘ Gibst du das zu?“

Marguerite: „Das Buch spricht nicht in meinem Namen, sondern im Namen der Liebe.“ 

Inquisitor: Leugnest du, dass dies deine Meinung ist?“
Marguerite: (Schweigt)

Ergebnis des Prozesses:

Marguerite verweigerte jede klare Antwort. Ihr hartnäckiges Schweigen wurde als Beweis für ihr „Verderben“ gesehen.

Sie wurde der unbelehrbaren Häresie für schuldig gesprochen.

Urteil: Verbrennung auf dem Scheiterhaufen (1310 in Paris). Das Urteil wurde rechtskräftig vollzogen am 1. Juni.

Ihr Buch, Der Spiegel der einfachen Seelen, wurde ein paar Jahre vor Ihrer Verhaftung öffentlich verbrannt. Sie hatte es aber weiterverbreitet und nicht aufgehört, daraus vorzulesen. Obwohl sie sich Unterstützung von mehreren Theologen geholt hatte, um die Unbedenklichkeit ihres Buches zu belegen, führte ihre Widersetzlichkeit zu ihrer Verhaftung. 

Entdeckung in der Neuzeit

1946 hat dann die italienische Literaturforscherin Romana Guernieri in einem Kirchenarchiv verblüffende Ähnlichkeiten in den Inquisitionsverhören von Marguerite Porete entdeckt. Sie verglich die Passagen mit dem Buch von Jan von Ruesbroec und stellte eindeutig fest, dass es Marguerites Buch war, welches als verschollen galt. Ihr Buch wurde über die Jahrhunderte unter falschem Namen von Jan von Ruesbrook, einem holländischen Theologen weiter verbreitet. Das war seinerzeit eine literarische Sensation. 

Das Werk einer großartigen Mystikerin, welches schon zu ihren Lebzeiten große Aufmerksamkeit auf sich zog und viel diskutiert wurde, lebte so weiter und schenkt uns heute Einblicke in das Leben einer mutigen Frau, die ihrer Zeit spirituell voraus war und die dafür ihr Leben lassen musste.


Quelle: Nachweise, dass Meister Eckhardt von den Inhalten Marguerites Buch wusste und daraus zitierte: