Enteignet und verbrannt – Das Schicksal der Beginen



Bilder: KI generiert
   


(C) Stand 2026 Uta-Maria Freckmann

Dieser Text wurde auch als Video auf YouTube hochgeladen. Es wird in diesem Video als auch im folgenden Text hinterfragt, was mit den Beginen geschah, nachdem sie in das Visier der Inquisition geraten waren. Es geht dabei um die Klärung von Sachverhalten aus heutiger Sicht, wobei Forscher da nicht unbedingt immer einer Meinung sind. Beschrieben wird ein Wandel der Vorwürfe gegen Beginen: von zunächst kirchenrechtlich geprägten Häresie-Anklagen -  bis hin zu Beschuldigungen wegen Hexerei. Wenn Beginen längst keine Beginen mehr waren, konnten sie wegen anderer Vergehen denunziert und angeklagt werden, wie sie für die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit charakteristisch wurden. Keinesfalls soll eine Verurteilung von mittelalterlichem Klerus und anderen Beteiligten vorgenommen werden. Die damalige Zeit war von vielfältigen gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen geprägt, was bei der Meinungsbildung ebenfalls berücksichtigt werden sollte. Ziel dieses Textes ist es, bekannte Beispiele und Forschungsergebnisse zusammenzuführen und damit auf ein Kapitel der europäischen Religions- und Frauengeschichte aufmerksam zu machen, das bis heute vergleichsweise wenig bekannt ist.

Die Quellenlage

Die Quellenlage zur Verfolgung von Beginen ist teilweise schwierig. Viele Inquisitionsakten sind nur eingeschränkt zugänglich, liegen nicht in modernen Editionen vor oder sind bislang nicht umfassend wissenschaftlich ausgewertet. Die in diesem Beitrag genannten Personen und Fälle können daher lediglich als Ausschnitt der heute bekannten Überlieferung gelten. Es ist davon auszugehen, dass das tatsächliche Ausmaß von Anklagen und Verurteilungen in manchen Regionen nur unvollständig dokumentiert ist und der Gesamtumfang weitaus größer sein könnte. Die Bearbeitung der Sachlage, insbesondere die Erforschung der Namen der betroffenen Frauen, ist mir sehr nahegegangen. Falls dies im Verlauf erkennbar ist, bitte ich dies zu entschuldigen. Es ist schwer vorstellbar, welche Grausamkeiten mit den Maßnahmen verbunden waren, die diese Frauen ertragen mussten. Tatsächlich war der Feuertod durch den Scheiterhaufen so mancher anderen grausamen Strafe vorzuziehen: Enteignen und gesellschaftlich ausgrenzen; lebendig einmauern; gefoltert werden; lebenslange Kerkerhaft bei Wasser und Brot - also langsames Verhungern – das sind alles Maßnahmen, die gesichert überliefert sind. Erschreckend, denn das waren Frauen, die lediglich die Nähe zu Gott suchten und sich aus gesellschaftlichen Zwängen befreien wollten!


Welche Gründe gab es für die Verfolgung und Verurteilung?

Genaue Zahlen gibt es nicht über die inquisitorischen Maßnahmen, die sich über Jahrhunderte in Europa erstreckten und die sich gegen diverse spirituelle Gegenströmungen richteten, weil sie die kirchliche Autorität, oder die Rolle der Kirche als Heilvermittlerin infrage stellten. Dazu gehörte beispielsweise, die Funktion der Kirche als Mittlerin zwischen Mensch und Gott anzuzweifeln (und die damit verbundenen Sakramente), oder wenn jemand über die Dreifaltigkeit anderer Meinung war. 

Viele Beginen, Semireligiöse und Laienprediger kritisierten Prunksucht, Machtstreben, Korruption und moralische Widersprüche innerhalb des Klerus, da dies aus ihrer Sicht nicht dem Evangelium entsprach. Es war eine Zeit vieler Wirren, Versuche einer Vereinheitlichung diverser religiöser Richtungen durch die Kirche, verliefen nicht immer friedlich. 
Die größten Widerstände wurden hervorgerufen aufgrund der Autarkie, die sich in den Konventen der Beginen zeigte und die so keinesfalls akzeptabel war, weil sie der damaligen Vorstellung widersprachen, wie eine Frau sich zu benehmen hatte. 

Durch die Beliebtheit der Frauen stieg deren Einflussnahme auf das Volk, was mancherorts Argwohn und Missgunst hervorrief. Einzelne Beginen gingen sehr weit mit ihrer Kritik, indem sie ihre Visionen nutzten, sich selbst von Gott gesandt bezeichneten und dem Papst jegliche Legitimation absprachen wie Na Prous Boneta, eine Beata in Spanien; 

Es ist erkennbar, dass anfängliche Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwirklichung der Frauen ab ca. 1300 im Keim erstickt wurden. Welche Methoden wurden zur Unterdrückung angewendet und welche Auswirkungen hatten diverse Bullen und Konzile? Die Methoden, die unliebsame Entwicklung der Autarkie bei den Beginen zu unterbinden, waren vielfältig. Unter anderem stellte das Konzil von Vienne (1311–1312) unter Papst Clemens V. und seiner Bulle „Cum de quibusdam mulieribus“ den Beginn von Nachstellungen dar. In seinen Beschlüssen wurden bestimmte Formen des Beginenlebens verurteilt. Die Formulierungen blieben jedoch so unbestimmt, dass große Unsicherheit darüber entstand, welche Beginen-Gemeinschaften denn nun tatsächlich betroffen waren. 

Dies geschah in folgenden Abschnitten:
1307 begann das Vorgehen gegen den Templerorden. 
1310 wurde Marguerite Porete in Paris verbrannt. 
1311–1312 behandelte das Konzil unter anderem die Frage der Beginen und Begarden, diese wurden in päpstlichen Bullen veröffentlicht.

In den folgenden Jahrzehnten folgten Enteignung, Verfolgung oder Verbannung, wenn Beginen sich nicht fügten. In zahlreichen Regionen wurden Beginenhäuser unter kirchliche Aufsicht gestellt, zur Annahme einer Ordensregel gedrängt oder in klausurähnliche Lebensformen überführt. Beginen wurden mancherorts angeklagt, verurteilt und verbrannt, wenn sie sich nicht in kirchliche Vorgaben und patriarchale Hierarchien einordnen wollten. 


Die Hinzufügung der Hexerei und Magie

Und schließlich gab es den theologischen Trick, der Häresie schließlich zum Teufelspakt machte.
Eine Zuspitzung der Situation ergab sich nämlich unter Papst Johannes XXII. Mit einer päpstlichen Bulle von 1326 setzte er Zauberei mit Ketzerei gleich. Von diesem Zeitpunkt an durfte die Inquisition auch wegen Magie ermitteln! Bis ins frühe 14. Jahrhundert galt Zauberei in der Kirche meist als Aberglaube einer ungebildeten Landbevölkerung. Um sie in die Zuständigkeit der Inquisition zu holen, musste die Kirche daher begründen, dass Magie grundsätzlich ein Verstoß gegen die Glaubenslehre – also Häresie – war. Die Bulle hieß: Super illius specula (1326)
Warum betraf das Beginen? 

Viele Beginen waren:
Heilkundige
Kräuterkundige
Visionärinnen
Mystikerinnen
Frauen mit spiritueller Praxis außerhalb kirchlicher Kontrolle. Damit gerieten sie automatisch in den Verdachtsbereich.

Die Argumentation verlief in mehreren Schritten:
1. Menschen besitzen keine magischen Kräfte. Nach kirchlicher Lehre kann kein Mensch aus eigener Kraft das Wetter beeinflussen, Krankheiten heilen oder die Zukunft vorhersagen. Wunder kann allein Gott wirken.
2. Wenn ein Mensch dennoch „zaubert“, muss die Kraft von Dämonen her stammen. Da menschliche Magie ausgeschlossen ist, bleibt als Ursache nur der Teufel oder dämonische Mächte.
3. Der Dämonenpakt ist ein Bruch des ersten Gebots. Wer die Hilfe von Dämonen in Anspruch nimmt, sie anruft oder ihnen Opfer bringt, huldigt nicht mehr Gott allein. Er schließt – ausdrücklich oder stillschweigend – einen Pakt mit der Hölle.
4. Damit wird Magie zur Häresie. Ein Christ, der sich auf einen Dämonenpakt einlässt, fällt vom wahren Glauben ab, betreibt Götzendienst und leugnet Gottes Allmacht. Genau das aber definiert Häresie.


Wie war der Stand der Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft?

Beginenkonvente waren für die damalige Zeit ab dem 12. Jahrhundert, eine ungemein freiheitliche Art sein Leben als Frau zu verwirklichen. Sich unterzuordnen – das war für viele Beginen nicht leicht. 
Diese selbst gewählte Freiheit in der Gemeinschaft, mit der Möglichkeit, eigene Lebensentwürfe zu gestalten, mit selbst formulierten Hausregeln, war ihnen allerdings nicht lange vergönnt, denn autarke Frauen waren in diesen Zeiten eher eine verdächtige Erscheinung. Das galt für adelige Frauen und ebenfalls für Frauen aus Handel- und Bauerntum. Autonomie gab es eher selten bei Frauen und sie wurde generell mit Argwohn betrachtet. 
Es ist vorstellbar, dass in den Beginenkonventen viele Frauen waren, die ihren Männern entflohen waren, die sie schlagen und missbrauchen durften, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es gab damals kein Recht für Ehefrauen, gegenüber ihren Ehemännern aufzubegehren. Frauen hatten sich unterzuordnen. Es waren sicherlich auch Witwen darunter, die erstmalig die Chance bekamen, ihr Leben nach eigener Fasson zu gestalten, ohne sofort wieder heiraten zu müssen. Dies wurde normalerweise innerhalb eines Jahres verlangt, wenn z.B. der Meister eines Handwerksbetriebes verstarb und seine Frau die Genehmigung für das Handwerk bei der Zunft erhalten wollte.


Vage Hinweise die Beginen betreffend, führten mancherorts zur Willkür.

Ab der Bulle von Papst Clemens V. (1311-1312), galten die Beginen als fragwürdig, unabhängig davon, wie sehr sie durch ihre karitative Arbeit in Stadt und Land in das soziale System eingebunden waren. Sie hatten oftmals großes Ansehen in der Gesellschaft, weil sie ihre Hilfe anboten, wo andere eher zurückschreckten (damit ist die Gefahr der Ansteckung in Seuchenhäusern gemeint). Nach dieser Bulle bewahrte sie das nicht davor, verleumdet und enteignet, oder wegen Häresie angeklagt zu werden. Die Formulierungen in der Bulle blieben so unbestimmt, dass vielerorts Unsicherheit darüber entstand, welche Beginen-Gemeinschaften tatsächlich betroffen waren. Durch diese ungenaue Wortwahl wurde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Diverse Forscher und Forscherinnen bestätigen dies unabhängig voneinander in ihren Forschungsergebnissen. 

Wichtige Forschungspositionen kurz aufgezählt:
Walter Simons beschreibt, dass die Grenze zwischen orthodoxen und häretischen Beginen absichtlich unscharf blieb und dadurch fast jede unabhängige religiöse Frau verdächtig werden konnte. 
Robert E. Lerner argumentiert, dass die Beschlüsse von Vienne weniger präzise Theologie, als vielmehr ein Instrument sozialer Kontrolle gewesen seien. 
Herbert Grundmann zeigte bereits früh, dass die Kirche große Schwierigkeiten hatte, weibliche religiöse Bewegungen überhaupt einzuordnen. Dadurch entstand eine generelle Verdachtskultur gegenüber Frauenbewegungen. 
Andrea Janelle Dickinson betont, dass die Formulierungen des Konzils juristisch offen genug waren, um regionale Repressionen praktisch beliebig zu legitimieren. 

Ein zentraler Punkt der neueren Forschung lautet deshalb: Die Unschärfe war kein Versehen, sondern absichtsvoll und funktional. Sie erlaubte flexible Anwendung durch Bischöfe, Inquisitoren und lokaler Machthaber. 

Unten in den Kommentaren habe ich eine Liste von Namen hinterlegt, von Beginen die bis heute bekannt geworden sind und die wegen Häresie angeklagt, enteignet, in ein Kloster verbannt, lebenslang in Kerkerhaft bei Wasser und Brot oder verbrannt worden sind. Zusätzlich betroffen waren zahlreiche anonyme oder regional kaum dokumentierte Beginen und Beatas (das waren Beginen in Spanien), besonders nach dem Konzil von Vienne.


Befreiung von Zwängen durch das Beginenwesen 

An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, was mit den Beginen geschah, die flohen, weil sie vorher bedrängt und enteignet worden waren.   -  
Es gab kaum Möglichkeiten, als Frau allein zu leben, ohne den Schutz einer Gemeinschaft. Im Mittelalter gab es eine soziale Ordnung in Form von Ständen, in die man hineingeboren wurde. Vielleicht können sich die Älteren noch daran erinnern, dass Söhne vor ca. 60 Jahren den gleichen Beruf ergreifen mussten wie ihre Väter, zumindest wurde das meistens von ihnen erwartet. Frauen konnten nicht über Gelder verfügen und kein Konto eröffnen und sie mussten ihre Männer fragen, wenn sie arbeiten wollten. Es gab auch bei uns in Deutschland vor ca. 60 Jahren weitaus mehr familiäre Zwänge. Dies nur als Hinweis, um mehr Verständnis für das damalige Leben zu bekommen. Die Zwänge der damaligen Zeit waren weitaus strenger. Der jeweilige Stand, den man von Geburt an hatte, galt als gottgegeben und nicht so einfach veränderbar. Mägde oder Menschen, die jemandem unterstanden, konnten nicht einfach heiraten, um aufzusteigen in den nächsten Stand. Lehnsherren hatten die Obhut über Mägde und konnten lange Zeit frei über sie verfügen, was das bedeutete und wie viel Leid damit verbunden war, kann man heute kaum ermessen. 
Die „Bestimmung der Geburt“ wurde allgemein anerkannt und die Familien (oder die Sippe) bestimmten über das Leben von Frauen. Väter oder verwandte Männer hatten das sogenannte Muntrecht über ihre Töchter oder weiblichen Angehörigen. Das Beginenwesen war deshalb ab dem 12. Jahrhundert eine begehrte Lebensweise, auch für adelige Frauen, sofern es ihnen gelang, in einem Beginenkonvent zu leben. Dort konnte Frau nach Belieben wieder austreten, wenn sie doch lieber heiraten wollte. Es gab kein Gelübde, wie in einem Kloster. 
Durch Heiratsallianzen, indem Töchter mit entsprechenden Männern verheiratet wurden, wurde Macht verteilt und Einflüsse vertieft. Frauen des Adels (später auch im Bürgertum) waren ein Handelsgut, um die eigenen Grenzen zu sichern, Gebiete zu erweitern, oder Frieden mit potenziellen Gegnern zu schaffen. Der Wert einer Frau, war abhängig von ihrer Mitgift, ihrem Adelsstand und ihrer Schönheit, wahrscheinlich in dieser Reihenfolge. 
Beginen fanden schon ab dem 12. Jahrhundert eine Möglichkeit, durch das Bilden von Konventen, sich zumindest teilweise, aus diesen Zwängen zu befreien. Sie wurden erstmalig um 1220 in einem Schreinsbuch in Köln erwähnt, wobei sie sicherlich schon eher existierten. 
Es gab um 1300 nur diese beiden Wahlmöglichkeiten – entweder Heirat und damit ständiges Kindergebären oder Kloster. 1215 wurde das Ende freier Neugründungen von Frauenklöstern durch die Kirche beschlossen. Das engte die Entscheidungsmöglichkeit für Frauen noch weiter ein, zumal eine Mitgift nötig war, um dort einzutreten. Beginen hatten und haben eine unglaubliche Vielfalt in ihren Lebensentwürfen. Da so viele Berufe möglich waren, konnte jede ihre ureigenen Talente entwickeln. Sie waren damals Händlerin, Landwirtin, Weberin, Sterbebegleiterin, Predigerin und Autorin. Es gab Lehrerinnen für adelige Kinder, Krankenpflegerinnen und sicherlich gab es auch heilkundige Kräuterfrauen und Hebammen. Deshalb wurden sie oft sehr erfolgreich -  gerade diese Vielfalt machte sie aus. 


Die Verfolgung der Beginen erfolgte in Wellen

Denn andererseits standen die Beginen nicht durchgehend unter Verfolgung. Immer wieder erhielten sie Schutz durch Päpste, Bischöfe oder städtische Obrigkeiten. Es war ein ständiges, regional hochgradig instabiles Zusammenspiel aus wirtschaftlicher Nützlichkeit, kirchenpolitischen Machtkämpfen und Angst vor Kontrollverlust. Ihre Geschichte verlief daher weniger geradlinig als vielmehr in in einem Auf und Ab: Zeiten der Anerkennung wechselten sich mit Phasen von Misstrauen, Einschränkungen und Verfolgungen ab. Regional und von Konvent zu Konvent unterschiedlich. 
Tanja Bras schreibt in ihrem Buch:
 „Die Beginen, eine Frauenbewegung im Mittelalter“ – dass Kaiser Karl IV. durch ein Mandat die hohen Herren und Städte aufforderte, die Inquisition zu unterstützen. Durch das Zusammenwirken von Städten und Inquisitoren mittels Enteignungen nahm das Geschehen an Fahrt auf. 
Papst Urban V. bestellte Walter Kerlinger zum Inquisitor für Deutschland. Dieser ließ zwischen 1367 und 1369, das waren nur zwei Jahre, insgesamt 400 Beginen verurteilen. Davon mussten 200 ein Bußkreuz tragen - damit waren sie in der Gesellschaft stigmatisiert, die übrigen wurden verbannt.    
Anfangs sah es so aus, als würden viele Frauen durch den Eintritt in Klöster oder Drittorden sowie durch ein unauffälligeres Leben im privaten Bereich weiteren Verfahren entgehen. In einigen Regionen bot dies tatsächlich eine dauerhafte Perspektive. Andernorts blieb jedoch das Misstrauen gegenüber selbstständig organisierten Frauengemeinschaften bestehen, sodass auch diese Lebensformen später erneut unter Druck geraten konnten. Die Verfolgung richtete sich nicht nur gegen einzelne Frauen, sondern zunehmend gegen die Möglichkeit eines selbstbestimmten religiösen Frauenlebens außerhalb der traditionellen Klöster. Die Zuweisung eines Beichtvaters genügte irgendwann nicht mehr, um das Beginenwesen zu kontrollieren. 

Ca. 1400–1411 führte der Inquisitor Johannes Mulberg eine Kampagne gegen Beginen, Begarden und die religiösen Lebensformen der Terziarinnen. Dies zeigt, dass es letztlich nicht allein um die Bezeichnung „Begine“ ging, sondern um die Kontrolle über religiöse Gemeinschaften, die sich nur begrenzt in die bestehenden kirchlichen Strukturen einfügen ließen. 
Alles war regional und von Konvent zu Konvent unterschiedlich. Immer wieder mussten die Frauen ihre Lebensform anpassen, sich neuen Bedingungen fügen oder Wege finden, auf Repressalien zu reagieren. Eine Verfolgungswelle hielt bis 1378 an, eine nächste folgte um 1400. 1486 ging es weiter mit der Veröffentlichung des Hexenhammers. Er wurde erstmals 1487 gedruckt. Hauptautor war Heinrich Kramer (Henricus Institoris) Dominikaner und Inquisitor. Aus heutiger Sicht war dieses Buch eine extrem frauenfeindliche Lektüre, die seinerzeit weit verbreitet war. Eine selbstständige Frauengruppe stellte eine Zielgruppe dar, um die Inhalte in diesem Buch zu bestätigen. Tanja Bras bringt die Anklagen wegen Häresie mit den späteren Hexen-Verfolgungen in ihrem Buch zusammen (Die Beginen, eine Frauenbewegung im Mittelalter auf Seite 53). So wurden die Beginenhäuser in Köln beispielsweise von 46 Konventen im Jahr 1325 auf 0 im Jahr 1426 reduziert. Quelle Anlage 13 .S. 53

Fremdenfeindlichkeit und Frauen unter Beobachtung 

Um die Notwendigkeit, sich ständig anzupassen, und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu verstehen, muss Folgendes bedacht werden: 
Die mittelalterliche Gesellschaft war eine Präsenzgesellschaft. Jeder Status, jede Sicherheit und jedes Recht hingen daran, dass man Teil einer Gemeinschaft war (einer Familie, einer Zunft, einer Gemeinde oder eben eines Konvents). Brach dieses soziale Netz weg, verloren die Menschen Schutz, soziale Absicherung und oftmals auch ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Wenn Beginen-Konvente im 14. Jahrhundert verboten oder zwangsaufgelöst wurden, standen die betroffenen Frauen vor dem existenziellen Nichts. Anfangs stand die Vermutung im Raum, dass die Beginen nach ihrer Flucht eventuell weiter verfolgt wurden durch die Inquisition, aber das brauchte es gar nicht! Wer als Frau im Mittelalter aus der Gesellschaft ausgestoßen wurde, war existenziell gefährdet. Deshalb folgten viele Beginen den kirchlichen Anweisungen und gingen in die Klöster. An dieser Stelle seien die Gepflogenheiten der Dörfer und vor allem der Städte näher erläutert.

Das Stigma der Fremden in Dörfern und Städten zeigte sich vornehmlich so:

Im Mittelalter war eine fremde Person in einer Stadt immer hochgradig verdächtig. Die Stadttore wurden streng bewacht. Wer hereinwollte, musste erklären, wer er war, zu wem er wollte und was sein Begehren war. Eine allein reisende, fremde Frau ohne männlichen Schutz (Ehemann, Vater, Bruder, Vormund) oder ohne Dienstherrn fiel sofort auf. Frauen standen dann unter Generalverdacht. So wurde eine alleinstehende, ortsfremde Frau ohne sichtbare Erwerbsquelle im städtischen Alltag fast automatisch mit Kriminalität oder Prostitution assoziiert. Sie hatte praktisch null Rechte. Ohne Bürgerrecht oder den Schutz eines Vormunds hatte eine solche Frau keinerlei juristische Handhabe, wenn sie bestohlen, angegriffen oder misshandelt wurde. 


Welche Wege und Überlebensstrategien blieben den Frauen? 

Um nicht im kriminellen Milieu oder im Elend zu enden, mussten geflohene oder vertriebene Beginen sich extrem schnell anpassen. Die Geschichtsforschung zeigt, dass sie im Wesentlichen vier Wege einschlagen konnten:

1. Die Institutionalisierung 
Beginen gaben damit ihre Freiheit und Autonomie auf, durften dafür aber als Nonnen in Klöstern bleiben und waren (zumindest eine Zeit lang) sicher. 

2. Die Flucht in die ländliche Isolation
Einige Frauen versuchten, sich als Klausnerinnen (Reklusinnen) allein oder zu zweit in abgelegene Waldstücke oder an Dorfkirchen zurückzuziehen. Das war extrem hart, wurde aber von der Bevölkerung oft toleriert, wenn die Frauen als „fromme Einsiedlerinnen“ galten.

3. Das Aufgehen in der Unterschicht
Wer in eine andere Stadt floh, konnte versuchen, als ungelernte Magd, Wäscherin oder Tagelöhnerin unterzukommen – Berufe, bei denen man ohnehin am Rande der Gesellschaft lebte. Empfehlenswert dazu ist der Film „Jacobs Ross“ auf YouTube. 

Wer nirgends unterkam, endete als Bettlerin oder manchmal in der Prostitution. Hinzu kam ab dem 15. Jahrhundert die Gefahr, wegen Hexerei angeklagt zu werden. Vornehmlich dann, wenn sie vor der Inquisition fliehen mussten, längst keine Beginen mehr waren oder als Fremde an einen anderen Ort auftauchten.  

4. Der Weg zurück in die Familie.
Wenn dieser Weg noch möglich war und der ehemaligen Begine offenstand … Oftmals waren sie Witwen, die ihr Vermögen für den Konvent eingesetzt hatten. Ohne Vermögen oder Mitgift war eine standesgemäße Ehe schwieriger möglich. Oder die Familie lehnte eine Rückkehr aus Sorge um Repressalien ab, die dann hätten abfärben können. 

Selbst wenn eine ehemalige Begine es schaffte, in einer neuen Stadt als einfache Handwerkerin oder Magd unterzukommen, machte das Verbot der Beginen diese Frauen für den Rest ihres Lebens verletzlich. Sie lebten gefährlich, wenn niemand – kein Orden, keine Zunft und keine Familie - für sie eintrat. Alle semireligösen Bewegungen kamen schnell unter „Verdacht“. In den Anfängen gab es nicht „das Christentum“, sondern zahlreiche christliche Gemeinschaften, die sich auf Jesus Christus beriefen und sich teilweise in ihren Vorstellungen unterschieden. Auf die freiheitlich orientierte Spiritualität der Beginen bin ich im Podcast und YouTube Video „Die Freie Spiritualität der Beginen“ näher eingegangen. Erst im Laufe der Jahrhunderte nach Christi entstand eine stärker institutionalisierte Kirche, die gemeinsame Glaubenslehren formulierte und abweichende Positionen zunehmend ausgrenzte.
Vollständig beseitigt werden konnte die Bewegung der Beginen jedoch nie. Dazu waren die Beginen wahrscheinlich zu wenig zentral organisiert. Es gab keine Gründerfigur, keinen Mutterorden und keine europaweite Leitung, die man hätte ausschalten können. Gerade diese dezentrale Struktur machte sie eventuell schwerer kontrollierbar. Gemeinschaften können aufgelöst, Häuser enteignet und Traditionen unterbrochen werden – eine gute Idee stirbt jedoch nie. Vielleicht erklärt dies, warum die Beginen trotz aller Verfolgungen immer wieder neue Formen fanden und heute erneut sichtbar werden. Wie der Phönix aus der Asche erscheint ihre Idee in jeder Epoche in einer anderen Gestalt.


Warum legitimierte eine gelebte Spiritualität Frauen, sich auszudrücken?

Während politische, wirtschaftliche und kirchliche Leitungsämter überwiegend Männern vorbehalten waren, konnten Frauen innerhalb religiöser Lebensformen einen gewissen Grad an Bildung, sozialem Ansehen und persönlicher Eigenständigkeit erlangen. Gerade religiöse Frauen – ob in Klöstern, Stiften oder später in Beginen-Gemeinschaften – erhielten ihre gesellschaftliche Legitimation vorwiegend durch Frömmigkeit, karitative Tätigkeit und die Ausrichtung ihres Lebens auf Gott. Religiöse Hingabe verlieh ihrem Handeln eine Autorität, die Frauen in anderen gesellschaftlichen Bereichen meist verwehrt blieb. Dies war zu den damaligen Zeiten die einzige allgemein akzeptierte Möglichkeit, öffentlich aufzutreten, Einfluss auszuüben oder ein von den üblichen weiblichen Lebenswegen abweichendes Leben zu führen. Fehlte dieser Rückhalt, waren sie oft rechtlich, wirtschaftlich und sozial deutlich stärker gefährdet.


Wann begannen die Hexenverfolgungen?

Wann endete die Häresie und ging in Ketzerei über? Die allerersten belegten Hinrichtungen wegen angeblicher Hexerei gab es schon sehr früh im Mittelalter - aber sie unterschieden sich stark von den späteren „Hexenverfolgungen“ der frühen Neuzeit ab ca. 1500. Ab dem 11.–13. Jahrhundert tauchen einzelne Fälle auf. Die erste historisch nachweisbare Hexenverbrennung geschah am 3. November 1324 in Kilkenny, Irland. Die Frau hieß Petronella de Meath und war eine Magd. Ihre Herrin Alice Kyteler wurde eigentlich der Hexerei beschuldigt, konnte aber fliehen. Dann wurde ihre Magd Petronella gefoltert und anschließend verbrannt. Erst im 14. Jahrhundert wird die Verbindung von Dämonenpakt, Häresie und Magie immer stärker. Maßgeblich dafür war die Bulle von Pabst Johannes XXII, (der Mann mit der Zauberei-Bulle von 1326) denn ab da begann die Inquisition systematisch gegen dämonische Magie vorzugehen. Die Verfolgungen gingen somit, wenn man die Daten verfolgt, ineinander über und waren zeitlich nicht voneinander getrennt (Häresie, Ketzerei, Magie). 


Gruppenverbrennungen

Die erste historisch dokumentierte Gruppenverbrennung fand am 14. Oktober 1319 in Narbonne statt. Es war die erste öffentliche Hinrichtung von Beginen und Begarden im Languedoc im Zuge der systematischen Verfolgung durch Papst Johannes XXII. Die Gruppenverbrennung markiert einen historischen Wendepunkt: Es war die erste öffentliche Hinrichtung von Beginen und Begarden (Beguins). 

Bei diesem Ereignis geht man heute weitestgehend davon aus: 
•      Dass es sich bei den Opfern um Mitglieder der Beginen-Bewegung (häufig dem Dritten Orden der Franziskaner nahestehend) handelte, die sich im Zuge des Armutsstreits mit den Spiritualen solidarisiert hatten. Sie weigerten sich, die päpstlichen Dekrete (insbesondere die Bulle Sancta romana von 1317) anzuerkennen, die ihre autonome Lebensform und ihre franziskanisch inspirierten Ideale verboten. 
Der Ort: Die Hinrichtung fand außerhalb der Stadtmauern von Narbonne auf einem Scheiterhaufen statt, der auf dem Friedhof von Saint-Félix errichtet worden war. 
Die Folgen: Diese erste Vollstreckung begründete in den Augen der Bewegung die sogenannte „Häresie der verbrannten Beginen“ Die Überreste und die Asche der dort Hingerichteten wurden von den überlebenden Mitgliedern des Netzwerks heimlich als Reliquien gesammelt und wie die Überreste von Märtyrern verehrt. 


Die Collection Doat (aus der Bibliothèque nationale de France in Paris)
 
Die primäre Quelle für dieses Ereignis liegt in den erhaltenen Protokollen und Urteilssammlungen der Inquisition, die heute vor allem in Paris aufbewahrt werden: Der Mann, der die monumentale Arbeit leitete und nach dem die Sammlung bis heute benannt ist, hieß Jean de Doat (ca. 1600–1683). Er war Jurist und der Präsident der Rechnungskammer von Navarra in Pau. Beauftragt wurde er von keinem Geringeren als Jean-Baptiste Colbert (1619–1683), dem legendären Finanzminister des „Sonnenkönigs“ Ludwig des 14ten.
Colbert war ein leidenschaftlicher Sammler und baute im Zuge seiner Reformen eine gigantische Bibliothek auf, die gleichzeitig als staatliches Archiv diente.
Besonders Doat-Band 27 und Band 30 enthalten die entscheidenden Belege. Das Ereignis vom 14. Oktober 1319 wird dort in den Verhören und Geständnissen (culpae) nachfolgend verhafteter Personen explizit genannt und von mindestens sechs Zeugen namentlich referenziert.


Selbstausdruck im Korsett der Regeln

Beginen und andere religiös orientierte Frauen nutzten oft die Möglichkeit, sich selbst mit unterwürfigen Worten zu belegen, um der damaligen Ordnung akzeptierend zu begegnen (z. B. Teresa von Ávila, Mechthild von Magdeburg). Dies war wahrscheinlich eine Vorsichtsmaßnahme. Wenn Frauen überhaupt öffentlich sprechen durften, blieben ihnen oft nur diese Maßnahmen um sich zu legitimieren:
Sie betonten ihre Vision und ihren göttlichen Auftrag. Deshalb begegnet man bei vielen religiösen Frauen Formulierungen wie:
„Gott sprach zu mir …oder „Christus zeigte mir …“
„Ich bin nur ein armes unwissendes Weib …Was weiß ich nichtssagendes Weib schon   …“ 
Das war häufig eine Schutzstrategie. Denn eine Frau, die eigenständig theologisierte, konnte schnell als hochmütig oder häretisch gelten. Sie entwickelten oft außergewöhnlich anspruchsvolle spirituelle und theologische Gedanken - mussten diese aber in Formen ausdrücken, die innerhalb der kirchlichen Ordnung akzeptabel waren. Was zunächst als Inspiration galt, konnte später als Täuschung, dämonischer Einfluss, Irrlehre oder Häresie umgedeutet werden.

„Dieser Rückblick auf das Schicksal der verfolgten und hingerichteten Beginen zeigt eindrücklich das Spannungsfeld jener Epoche: Es ging um die Unterdrückung weiblicher Selbstbestimmung auf der einen, und die Konsolidierung klerikaler Hierarchien auf der anderen Seite. Man kann davon ausgehen, dass die hier aufgeführten Forschungen und Hinweise wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisberges abbilden.  

 --------------------------------------- 


Gedenken wir dieser mutigen Frauen, die sich eingesetzt haben, für eine Lebensweise, die ihnen mehr Spielraum erlauben sollte. Diese Liste zeigt bis heute erhaltene Namen von Beginen (auch manchmal als Beatas, sisters, sisteres, Seelschwestern oder einfach "die Frauen" etc. genannt), die verfolgt, enteignet oder hingerichtet wurden: 

1. Auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Combustae)

Aliorus de Sesena: Am 1. März 1327 in Carcassonne öffentlich verbrannt. Ihr Name und das Datum sind im lokalen Martyrologium der Inquisition sowie im offiziellen Vollstreckungsverzeichnis von Carcassonne erfasst.
Amegiardis (genannt „virgo“, die Jungfrau): Ein erst 15-jähriges Mädchen, das sich weigerte, dem Beginen-Armutsideal abzuschwören. Sie wurde am 11. Januar 1321 in Béziers verbrannt.
Astruga von Lodève: Am 18. Oktober 1321 in Lunel verbrannt. In den Zeugenaussagen anderer gefangener Beginen in den Folgejahren wurde sie immer wieder namentlich als besonders gläubige, fast heilige Frau und Märtyrerin erwähnt.
Berengaria Domergue Veyrier (auch Berengaria Dominici): Eine Begine aus Narbonne, die in Montpellier aufgegriffen wurde, weil sie flüchtigen Ketzern half. Am 24. Februar 1325 wurde sie zunächst zu strenger, lebenslänglicher Kerkerhaft (murum strictum) verurteilt. Da sie nicht widerrief, wurde sie am 1. März 1327 in Carcassonne auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.
Jacoba (Jacquette) de Ribaute: Wurde 1323 in Lodève zusammen mit drei männlichen Begarden hingerichtet.
Marguerite Porete: Die bekannteste intellektuelle Begine. Sie wurde am 1. Juni 1310 in Paris als rückfällige Ketzerin verbrannt, nachdem sie sich standhaft geweigert hatte, ihr Werk „Der Spiegel der einfachen Seelen“ zurückzuziehen.
Na Prous Boneta: Prophetin und Zentralfigur im Languedoc. Sie wurde am 11. November 1328 in Carcassonne verbrannt, nachdem sie über Jahre hinweg den Widerruf ihrer mystisch-theologischen Ansichten verweigert hatte.
Sclarmunda de Narbona: Eine der ersten Frauen, die am 14. Oktober 1319 in Narbonne in der ersten großen Massenhinrichtung der Beguini combusti starben.


2. Zu lebenslänglicher Kerkerhaft verurteilt (Murum Strictum / Largum)

Alaraxis Bedoc (auch Alaraxis Bedocien): Engste Vertraute von Na Prous Boneta. Ihre detaillierte Culpa (Prozessakte) füllt Seiten in Band 27 der Collection Doat.
Alax Daubourt (auch Alax de Carcassonne): Ursprünglich aus der Diözese Bourges. Sie wurde im Februar 1325 unter Folterandrohung intensiv verhört, um umfassendere Geständnisse zu erzwingen.
Amoda Sepian: Tochter des B. Sepian aus Limoux. Sie weigerte sich lange, den Habit abzulegen, und wurde nach Verhören (1325/1326) am 1. März 1327 zu lebenslänglicher Haft im Mur von Carcassonne verurteilt.
Berengaria de Proixano: Aus Prades stammend; sie wurde wegen Beherbergung und finanzieller Unterstützung der Bewegung zu Kerkerhaft verurteilt.
Faydita de Podio: Aus Podio-Mirmand; in den Registern als hartnäckige Unterstützerin flüchtiger Beginen vermerkt und inhaftiert. Anmerkung der Redakteurin: Sie sind also geflüchtet! 
Guillelma de Solerio: Eine Begine aus Montpellier. Ihre Akte zeigt, dass ihr Haus ein geheimer Treffpunkt und Zufluchtsort für verfolgte Frauen war.
Isabel (Isabella): Gefährtin (socia) der Alax Daubourt; mit ihr zusammen im Februar 1325 inhaftiert und verhört.
Raimunda de Tholosa: Trotz ihres Namens im Languedoc aktiv; sie wurde wegen „Begünstigung der Irrlehre“ im Inquisitionsgefängnis eingemauert.


3. Zu schweren Repressalien, Enteignung und Kreuztragen verurteilt

Agnes Berenguier: Ehefrau des Andrieu Berenguier aus Montagnac. Sie wurde im Dezember 1325 verhört (Doat, Band 27) und entging dem Feuertod nur durch Unterwerfung. Sie wurde zum permanenten Tragen von zwei gelben Ketzerkreuzen auf der Kleidung (gesellschaftliche Ächtung) und zu Bußwallfahrten verurteilt.
Arnauda Mainie: Ehefrau eines Kaufmanns aus Montréal, verhaftet im September 1325 (Doat, Band 28). Ihr gesamtes persönliches Vermögen wurde kronkolonisiert (beschlagnahmt) und sie wurde 1327 zu Willkürstrafen verurteilt.
Blanca (Blanche) de Codoleto: Taucht in den Verhörprotokollen als Logistik-Helferin auf, die Schriften der Bewegung schmuggelte; sie wurde nach Entdeckung massiv gemaßregelt.
Ermengardis (Ermengarde) Fabri: Eine Begine aus Narbonne. Sie verlor im Zuge der Verfolgungen ihr Wohnhaus, das von der Inquisition geschleift oder zwangsverkauft wurde.
Geralda (Giraude) de Montech: In den Akten des Inquisitors Bernard Gui in Toulouse erwähnt; sie wurde nach einem erzwungenen Widerruf zu schweren, entbehrungsreichen Bußwallfahrten verurteilt.
Guillerma Berengaria: Schwester der Agnes Berenguier, ansässig in Narbonne. Sie wurde im selben Prozessnetzwerk wegen der Unterstützung verbotener Gemeinschaften verurteilt und enteignet.
Paga de Cers: In den Akten von 1325 explizit als beguina geführt; sie wurde nach dem Zugriff zu strengen Bußgängen und öffentlicher Demütigung verurteilt.


4. Fälle außerhalb Südfrankreichs (Repressalien, Vertreibung & Posthume Prozesse)

Guda von Köln: Im Zuge der Kölner Beginenprozesse (ca. 1318) unter Erzbischof Heinrich II. von Virneburg systematisch verhört, unter Druck gesetzt und enteignet.
Hadewijch von Antwerpen: Die bedeutende Brabanter Begine und Liebesmystikerin (13. Jahrhundert) wurde mit der Anklage wegen Häresie und dem Feuertod bedroht und zeitweise aus ihrer Gemeinschaft vertrieben.
Heilwige Bloemardinne (auch Hadewijch II.): Aus Brüssel († 1335). Posthum wurde ihre Lehre als häretisch verdammt, woraufhin ihre verbliebenen Anhängerinnen (die „Bloemardinnen“) massiv verfolgt und zerschlagen wurden.
Margareta „von Alken“: Um 1305 im Raum Köln/Niederrhein wegen unautorisierter Predigt und freier, kirchenunabhängiger Lebensweise angeklagt und der Region verwiesen.
Mechthild von Magdeburg: Die berühmte Mystikerin („Das fließende Licht der Gottheit“) war wegen ihrer heftigen Kirchenkritik im Laufe ihres Lebens so schweren Anfeindungen und drohenden Häresieanklagen ausgesetzt, dass sie im Alter Schutz im Zisterzienserinnenkloster Helfta suchen musste.
Metza von Wesel (auch Metza von Wedel): Eine Begine, die um 1320 in den Kölner Akten wegen „theologischer Eigenmächtigkeit“ und der Verbreitung religiöser Texte in der Volkssprache verurteilt und gemaßregelt wurde.


5. Zu lebenslänglicher Kerkerhaft verurteilt (Murum Strictum / Largum)

• Alisseta / Alaraxis Bedos (auch Alisseta Boneta): Gefährtin von Na Prous Boneta; langjährige Verhöre und Haft im Montpellier/Carcassonne-Kontext, später teilweise Auflagenentlassung
• Alasaicia: Im Umfeld der Narbonne-Akten als beguina bzw. socia im Verhörkontext erwähnt
• Berengaria Donas: In den Carcassonne-/Narbonne-Verfahren als inhaftierte bzw. im Mur-Kontext geführte Person genannt.


6. Frauen, die zu Kerkerhaft („Mur“) verurteilt oder enteignet wurden

Der „Mur“ (die Mauer) war das gefürchtete Inquisitionsgefängnis. Es gab den mur largus (einfache Haft) und den mur strictus (Dunkelhaft in Ketten bei Wasser und Brot).
Alaraxis Bedoc (auch Alaraxis Bedocien): Sie war eine der engsten Gefährtinnen und Mitschwestern von Na Prous Boneta. Ihre ausführliche Culpa (Geständnis/Anklageschrift) ist in Band 27 der Collection Doat erhalten. Sie überlebte die erste Welle, war aber schweren Repressalien und Verhören ausgesetzt. 
Amoda Sepian: Tochter eines B. Sepian aus Limoux. Sie bekannte sich ausdrücklich zum Dritten Orden (Beginenwesen). Nach intensiven Verhören im Oktober 1325 und Oktober 1326 wurde sie am 1. März 1327 zu lebenslänglicher Haft im Mur von Carcassonne verurteilt. 
Agnes Berenguier: Ehefrau von Andrieu Berenguier aus Montagnac. Sie wurde im Dezember 1325 verhört (Doat, Band 27). Sie entging dem Feuertod am 11. November 1328 nur, weil sie sich unterwarf; sie wurde zu „einfachen Kreuzen“ (dem permanenten Tragen von gelben Ketzerkreuzen auf der Kleidung, was gesellschaftliche Ächtung bedeutete) und Bußwallfahrten verurteilt. 
Guillerma Berengaria: Die Schwester von Agnes (oben genannt), ebenfalls aus Montagnac, lebte in Narbonne und wurde im selben Netzwerk wegen Unterstützung der verbotenen Gemeinschaften gemaßregelt. 
Arnauda Mainie: Ehefrau eines Händlers aus Montréal. Sie wurde im September 1325 verhaftet (Doat, Band 28). Ihr Besitz wurde im Zuge der Ermittlungen weitgehend beschlagnahmt, sie wurde 1327 zu Willkürstrafen (arbitraria) verurteilt. 
Alax Daubourt (auch Alax de Carcassonne): Ursprünglich aus der Diözese Bourges. Sie taucht im Februar 1325 in den Akten auf (Doat, Band 28). Sie wurde als engste Gefährtin (socia) einer anderen Begine namens Isabel verhört, weil sie „besser gestehen“ sollte – eine inquisitorische Formel für die Androhung von Folter bei unvollständigen Aussagen. 

--------------------------------------

Quellenverweise: 
Quelle 01. Laura Swans Buch „Die Weisheit der Beginen“
Quelle 02. Recherche von Paschkowsky und weitere im Blog
Quelle 03. Paul Marchals Buch „Die Beginen im europäischen Vergleich“
Quelle 04: Die Gerichtsakten des Falls Alice Kyteler (aufgezeichnet von Bischof Richard de Ledrede).
Quelle 05. Tanja Bras, „Die Beginen, eine Frauenbewegung im Mittelalter“ 
(Historische Fakten wurden teilweise durch KIs hinterfragt.)

Mein großer Dank gilt den Historikerinnen und Historikern aus York, die Original Inquisitionsakten verständlich übersetzt und aufbereitet haben. Die Collection Doat zeigt, dass die Verfolgung systematisch und bürokratisch war. Ein bedeutendes, vom Arts and Humanities Research Council finanziertes Projekt, das am Department of History der University of York angesiedelt ist und fünf Jahre lang von Mai 2014 bis April 2019 lief und die Inquisition in Languedoc untersuchte. Das Forschungsteam bestand aus Professor Peter Biller, Dr. Lucy Sackville und Dr. Shelagh Sneddon. Quelle der wissenschaftlichen Arbeit in York: https://www.york.ac.uk/res/doat/project/ 

Die namentliche Liste der Frauen:
Louisa A. Burnham, „A Prosopography of the Beguins and Spiritual Friars of Languedoc“, in: Oliviana 2 (2006), basierend auf den Manuskripten der Collection Doat (BnF, Paris) und dem Beguin Martyrology (BAV, Rom).