Besuch der Redakteurin im Kloster Maihingen
05.10.2026 - Update (C) von Uta-Maria Freckmann
Besuch der Redakteurin der "Beginen damals und heute" im Kloster Maihingen
Ich folgte einem inneren Impuls, als ich mich entschied, die 6,5 Stunden Bahnfahrt nach Maihingen bei Nürnberg in Kauf zu nehmen, um mich dort einmal umzusehen. Der Traum, in einem Kloster zu wohnen, zog bestimmt viele spirituell orientierte Frauen an, so konnte ich mir vorstellen und nahm Kontakt auf. Die ersten Telefonate mit der zuständigen Transformationsbegleiterin brachten bald die Erkenntnis, dass es zurzeit an fundamentalen rechtlichen Grundlagen mangelte, um dort zu investieren.
So berichtete man mir vorab, das Bistum Augsburg wolle das Kloster für 1.- Euro an die Gemeinschaft Lumen Christi übergeben. Lumen Christi war seit Jahrzehnten seelsorgerisch in der Gemeinde Maihingen und Umgebung tätig und machte die eine oder andere Aktivität im kirchlich-christlichen Sinne. So machte ich vorab den Vorschlag, wenigstens einen Vorvertrag anzufordern und vorliegen zu haben, damit die Interessentinnen prüfen konnten, ob es irgendwelche weiteren Auflagen geben würde bei dieser 1.- Euro-Schenkung. Ich wies die Transformationsbegleiterin darauf hin, dass diese Fragen natürlicherweise kommen würden. Es ist einfach bekannt, dass die Kirche schon öfter solche Schenkungen gemacht hat, daher gibt es sicherlich Vorlagen-Verträge, die man dann zur Hand haben könnte.
Risiken durch Auflagen
Das genaue juristische Prozedere der Kirchen zu solchen Schenkungen zeigt sich innerhalb einer bestimmten Vorgehensweise, was man im Netz nachvollziehen kann. Die Recherche zu den 1.- Euro Schenkungen hat folgendes ergeben:
Die katholische Kirche gibt unrentable Gebäude für 1.- Euro an Vereine oder Stiftungen ab. Dieses ist gemeinhin an strenge Auflagen gebunden. Diese Auflagen haben folgenden Inhalt:
- Die Nutzung soll zukünftig ausschließlich sozialen, karitativen oder kulturellen Zwecken dienen.
- Es wird eine Sanierungspflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorgegeben.
- Es gibt ein Verbot, das Gebäude weiter zu veräußern (z.B. an Investoren für Luxuswohnungen, Hotels etc.) (Anmerkung der Redaktion: was verständlich ist).
- Es gibt auch den Passus in Verträgen, dass die pastorale Verantwortung und der Status als Sakralraum, bei Vertragsabschluss als Auflage weiterhin beim Bistum verbleiben.
Wenn diese Auflagen in der Folgezeit von den Vereinen nicht erfüllt werden, weil z.B. eine Insolvenz droht, weil die Sanierungskosten sich erhöhen, oder nicht innerhalb eines Zeitrahmens abgeschlossen werden können, dann geht das Gebäude für den obligatorischen 1.- Euro an die Kirche zurück. Sollte der Verein das Gebäude nicht erhalten können, greifen die kirchenrechtlichen und vertraglichen Schutzmechanismen zur Rückübertragung. Dabei werden gerichtliche Rückabwicklungen vermieden, stattdessen gibt es Rückauflassungsvormerkungen im Grundbuch. Da dies ein reiner Verwaltungsakt ist, werden Öffentlichkeit und Streitigkeiten vermieden, denn der Vorgang taucht in keiner Justiz-oder Pressestatistik auf.
Risiko Erbpacht
Oder das Grundstück wird unmittelbar durch einen Erbpachtvertrag gesichert (das Grundstück verbleibt beim Bistum, das Gebäude geht an den Verein). Diese Vorgehensweise führt in der Praxis manchmal zu Konflikten, da die Erbpachtzinsen der Kirchen oft nach einigen Jahrzehnten drastisch angepasst werden können (teilweise verdoppelt oder verdreifacht), was die Vereine in die Insolvenz treiben kann.
In Maihingen wurden unter anderem Beginen gesucht, die investieren wollten, um sich dort eine Wohnung zurechtzumachen. Oder andere Spender und Investoren werden gesucht. Nur waren diese Wohnungen länger als 10 Jahre von Flüchtlingen bewohnt worden und sahen schlimm aus. Ich war entsetzt, dass es dort so abgewohnt aussah. Die Summe von 50 bis 100.000 .- Euro Sanierungskosten für eine Wohnung, die mir vorab genannt worden war, erschien mir weit untertrieben. Elektrik, Heizung, Böden, neue Fenster (alles nach Denkmalschutzvorgaben sanierungsbedürftig), Zusammenlegung von Räumen, also Durchbrüche, sowie sanitäre Anlagen – alles musste neu.
Die speziell aus dem Bistum Augsburg angereiste Gemeindereferentin, sie betreute nach eigenen Aussagen Immobilien im Gestaltungsprozess, konnte ebenfalls keine verbindlichen Aussagen machen! Sie wusste zu berichten, dass geschätzt ein Gesamtvolumen von 5,5 Millionen Sanierungskosten für das gesamte Gebäude angedacht war. Woraufhin eine Frau sofort protestierte und meinte: Niemals, das kostet mit Sicherheit mehr. Naja, entgegnete man, das käme auch auf die Ansprüche an. Hier wären nur Heizung und einige andere Sanierungen gemeint, aber nicht alles. Allerdings muss die Elektrik im ersten Stock neu gemacht werden, so betonte ein Techniker, der ebenfalls anwesend war. Meine Erfahrung ist, wenn die Elektrik in einem Teil des Hauses erneuert werden muss, dann meistens überall. Elektrik ist ein teurer Aspekt bei einer Sanierung, so sind meine Erfahrungswerte.
Man teilte uns jetzt mit, dass erst ab Ende Oktober mehr in Erfahrung gebracht werden könnte, weil erst dann verbindliche Aussagen aus dem Bistum zu erwarten seien. Es drängte sich eine Frage auf, die unbeantwortet blieb: Warum macht man solch ein Treffen dann nicht erst danach? Grundlegende rechtliche Eigentumsverhältnisse sollten vorab geklärt sein, wenn Investitionen getätigt werden sollen. Die Wohnungen, die mit weniger Aufwand anmietbar waren, waren eng begrenzt (geschätzt 2-3), alles andere war im sanierungsbedürftigen Teil gelegen. Es gab dann noch Mini-Klosterzellen mit dunklen Fluren und Toilette und Bad auf dem Flur, die ebenfalls genutzt werden könnten.
Hier ein paar Bilder:
Flur zu den Klosterzellen
Klosterzelle ca. 2x3 m, mit Dachfenster (50cm), Toilette, Bad im Flur.
Küchenzeile und Raum im sanierungsbedürftigen Teil für die Beginen
Resümee der Redaktion
Sollte das Kloster ohne jegliche Auflagen an Lumen Christi als Verein übergeben werden, wäre zumindest eine Aufteilung, wie bei Eigentumswohnungen üblich, in rechtlich gesichertes Wohnungseigentum möglich. Dann wäre eine reale Chance gegeben, damit sich eine Gemeinschaft dort etwas aufbauen kann. Die Beginen, die hätten investieren können und wollen, um einen Neustart ins Leben mit einer Gemeinschaft zu wagen, die sprangen sofort ab. Der Grund war, dass weder klare Aussagen, noch irgendwelche Gutachten über die Substanz des Gebäudes noch Pläne etc. vorlagen. Bei einem solchen Vorhaben, welches die Existenz der teilnehmenden Frauen betrifft, müssten klare Verhältnisse vorab dargelegt werden. Denn viele sind von weither angereist, was mit Kosten und Zeitaufwand verbunden war, ohne jetzt verbindliche Aussagen zu bekommen. Die Eigentumsverhältnisse blieben ungeklärt und die vorab erwähnten Aussagen, dass das Kloster für 1.- Euro an Lumen Christi verkauft wird, wurden nicht bestätigt. Das Kloster selbst ist vorwiegend im Bereich der Kirche sehr schön, es handelt sich um ein ehemaliges Brigittinnen-Kloster. Die Gemeinschaftsräume sind teilweise mit Deckenstuck verziert. Es werden dort zurzeit regelmäßig Initiationstage mit Jugendlichen zur Firmung abgehalten, was mit entsprechendem Lärm aus dem Innenhof verbunden sein kann. Atmosphärisch war die Umgebung ansonsten sehr angenehm.
Potenzial ist in jedem Fall vorhanden, allerdings müssen vorab die Eigentumsverhältnisse klar definiert werden, wenn irgendjemand investieren soll. Es stellte sich im Nachhinein die Frage, wieso eine Gemeindereferentin vom Bistum Augsburg, die Immobilien im Gestaltungsprozess betreut, dabei war, obwohl doch das Kloster an Lumen Christi verkauft werden sollte für 1.- Euro. Dann hätte das Bistum Augsburg doch eigentlich nichts mehr mit den Umbauarbeiten zu tun? Aber vielleicht klärt sich das ja noch auf, wenn bekannt wird, was mit dem Kloster eigentlich genau geschehen soll.
Klettermöglichkeiten im Innenhof für die Initiationstage von Jugendlichen
Gemeinschaftsraum mit schön gestalteter Mitte
Speiseraum
Weitläufige herrliche Gartenanlage
Klosterkirchenbereich
